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Abteilung für Gesundheitssport |
Allgemeine Geschäftbedingungen der Abteilung für Gesundheitssport1. Information und BeratungDie Mitarbeiter/-innen der Gesundheitsabteilung des SCU informieren und beraten Sie gerne im Rahmen unserer Geschäftszeiten sowohl telefonisch als auch persönlich. Die Geschäftszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Wünsche und Informationen auf den Anrufbeantworter aufsprechen. Vergessen Sie bitte nicht, uns Namen und Telefonnummer mitzuteilen. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 2. Anmeldungen/Gebühren Anmeldungen zu Kursen und/oder Veranstaltungen sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail möglich. Sofern noch Plätze frei sind, werden Anmeldungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Dauerbucher haben Vorrang. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass Anmeldungen verbindlich und verpflichtend sind. Die Kursgebühr muss vor Kursbeginn bzw. vor Trainingsbeginn bar oder per Überweisung auf unser Geschäftkonto: Stadtsparkasse Düsseldorf Konto - Nr. 80016967 BLZ eingezahlt werden. Bitte geben Sie immer bei Ihrer Einzahlung Ihren Vor- und Nachnahmen und die Kurs - Nr. an. Sie haben die Möglichkeit nach Rücksprache mit uns, eine Kursstunde unentgeltlich zu besuchen, um für sich herauszufinden ob das Angebot Ihren Wünschen und Neigungen entspricht. 3. Zahlungsmodalitäten/Ermäßigungen 3.1 Vereinsmitglieder erhalten auf die Kursangebote und auf das Gerätetraining 10% Ermäßigung. 3.2 Fußball- und Handballtrainer, die für den SC Unterbach e.V. ehrenamtlich tätig sind, erhalten auf das Gerätetraining 50% und auf die Kursangebote 25% Ermäßigung. Die Einweisungsgebühr von 15,00 € ist in jedem Fall zu zahlen. 3.3 Bei einer vierteljährlichen Buchung des Gerätetrainings in Verbindung mit einer zeitgleichen Kursbuchung ermäßigt sich das Gerätetraining um 20%. 3.4 Für eine langfristige Bindung an die Kursangebote der Gesundheitsabteilung des SCU (6 / 12 Monate) gewähren wir auf die errechneten Gebühren zusätzlich 5%/10%. In diesem Fall sind die Gebühren in einer Summe vor Kursbeginn zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Pkt. 3.2 angeführten ehrenamtlichen Fußball- und Handballtrainer. 3.5 Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger - mit Nachweis - erhalten 10% Ermäßigung. 3.6 Bestehende vertragliche Vereinbarungen bleiben bis zu deren Ablaufdatum von diesbezüglichen Neuregelungen unberührt. 4. Kurs- bzw. Veranstaltungsvoraussetzungen Kurse/Veranstaltungen finden nur dann statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande wird die Kursgebühr selbstverständlich zurück erstattet. 5. Rücktritt / Stornierung 5.1 Kurse Eine frühzeitig erfolgte Kursanmeldung kann nur bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich storniert werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Stornierung in Verbindung mit dem Posteingang. Bei einer plötzlichen Erkrankung die voraussichtlich sich über das Kursende hin erstreckt, werden die Gebühren für die verbleibenden Kursstunden zurück erstattet. Hierbei wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,-- € einbehalten. Fehlzeiten durch geplante/nicht geplante Urlaubszeiten finden keine Berücksichtigung. 5.2 Gerätetraining Bei einer langfristigen Bindung (6/12 Monate) an das Gerätetraining können im Voraus geplante Urlaubszeiten, die mindestens 4 Wochen betragen müssen, an den Trainingszeitraum angehangen werden. Eine schriftliche Information an die Geschäftsstelle der Gesundheitsabteilung ist in diesem Fall erforderlich. 5.2.1 Gerätetraining - Unterbrechung Ein Kunde, der 3 Monate und länger nicht mehr am Gerätetraining teilnimmt und auch für diesen Zeitraum keine Gebühren bezahlt, wird automatisch in der Teilnehmerliste gelöscht. Das bedeutet, dass bei einem Wiedereinstieg in das Gerätetraining eine Neuanmeldung mit entsprechend anfallenden Gebühren notwendig wird. Darüber hinaus können wir einem Kunden, der vorab zu erkennen gibt 3 Monate oder länger mit dem Gerätetraining auszusetzen, aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen keine Wiedereinstiegsgarantie geben. 6. Haftung Die Gesundheitsabteilung des SCU übernimmt keine Haftung für körperliche und/oder materielle Schäden, die während der Kurse/Veranstaltungen und des Gerätetrainings eintreten. Durch die Zahlung von Gebühren sind alle Teilnehmer bei der Sporthilfe e.V. unfall- und haftpflichtversichert. Um Rechtsansprüche geltend zu machen, muss eine Schadensmeldung unmittelbar ausgefüllt werden. Unsere Trainer und/oder Kursleiter sind Ihnen hierbei behilflich. Wir bitten Sie, die vorhandenen Wertfächer zu nutzen, um Schlüssel, Handys oder kleinere Geldbeträge dort einzuschließen. Eine 100% Sicherheit stellt diese Möglichkeit allerdings auch nicht dar. Bitte sprechen Sie mit den Trainern und /oder Kursleitern! April 2009 SC Unterbach e.V. Abt.: Gesundheitssport |
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| SC Unterbach - Abteilung für Gesundheitssport | Niermannsweg 10 | 40699 Erkrath-Unterfeldhaus | Tel. 0211 - 28 07 47 40 | |